Rechtsstaatlichkeit bei Regierungswechseln: Zulässigkeit von Datenlöschungen durch Amtsträger?
Herr Throm,
der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, kündigte öffentlich an, im Falle einer Regierungsbeteiligung der AfD sensible Daten des Verfassungsschutzes „löschen“ zu wollen (Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article6909c26f0580923d0998699f/sachsen-anhalt-spd-politiker-will-bei-afd-regierungsuebernahme-sensible-daten-loeschen.html).
Ich habe diese Frage bereits an anderer Stelle platziert, erhielt jedoch lediglich ein allgemeines Vertrauensbekenntnis statt einer inhaltlichen Klärung. Da mir an einer sachlichen Einordnung gelegen ist, wende ich mich nun an Sie:
1. Ist die Ankündigung, staatliche Daten bei einem Regierungswechsel vorsorglich zu löschen, mit der Pflicht zur geordneten Amtsübergabe und dem Verwaltungsrecht vereinbar?
2. Welche Schritte unternimmt die Unionsfraktion, um einer solchen Missachtung von Verwaltungsabläufen entgegenzuwirken?
Ich bitte um eine fachlich-rechtliche Einschätzung statt einer parteipolitischen Antwort.

