Antwort 19.05.2021 von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft kann niemand anders als die schwangere Person selbst treffen. (...)
(...) Die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft kann niemand anders als die schwangere Person selbst treffen. (...)
(...) Die klare Abgrenzung zur AfD gilt natürlich auch für den von Ihnen angesprochenen Kandidaten. (...)
(...) Priorisierung spätestens im Juni vollständig aufheben (...)
(...) Obwohl die Ansteckungsgefahr draußen nachweislich erheblich geringer ist, als in Innenräumen, sind Freizeitaktivitäten im Freien bei der Bundesnotbremse nicht vorgesehen. Schließlich halte ich die nächtlichen Ausgangssperren für verfassungsrechtlich bedenklich. (...)
Darüber hinaus müssen wir uns ohnehin perspektivisch von allen fossilen Energieträger verabschieden, um die wichtigen Klimaziele zu erreichen.