Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
In aller Regel bleibt man, wenn man einmal freiwillig in der GKV versichert war, auch im Vorruhestand freiwillig versichert. Das hat in der Tat einige Nachteile gegenüber den Pflichtversicherten.
Vielen Dank für Ihre Frage, ich kann das Unverständnis hier sehr gut nachvollziehen. Ich fürchte diese Regelung beruht auf der Trennung der Versicherungssysteme.
Wer viele Jahre seines Berufslebens freiwillig versichert ist, kann sich mit langem Vorlauf auf die entsprechenden Beitragsregelungen in der Rente einstellen.
Der genaue Umsetzungszeitpunkt wird momentan gemeinsam mit unserem Koalitionspartner besprochen und ist deshalb derzeit leider noch offen.
Ich setze mich für eine bessere Anerkennung beruflicher Abschlüsse in der BLV ein. Ziel ist eine transparente Bewertung nach Kompetenzen.