Antwort 13.09.2021 von Wolfgang Kubicki FDP
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist als ein tragender verfassungsrechtlicher Grundsatz nicht abschaffbar.
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist als ein tragender verfassungsrechtlicher Grundsatz nicht abschaffbar.

Es lohnt sich auch die Absätze 2 bis 5 zu lesen.
Hinsichtlich gleiche Rechte und Chancen aller Menschen haben wir noch viel zu tun. Der Schwerpunkt sollte dabei meiner Meinung nach auf unseren Kindern liegen.
Ich habe keinerlei Vorbehalte gegen die Homosexualität als solche und auch nichts gegen homosexuelle Paare.
Deshalb bin ich für eine Gleichstellung.