Antwort 14.09.2021 von Katja Kipping Die Linke
Die neuerliche Absenkung des Höchstrechnungszinses hat auf die gesetzliche Rentenversicherung keinerlei (direkte) Auswirkungen, wohl aber auf kapitalgedeckte Systeme wie zum Beispiel die Riester-Rente
Die neuerliche Absenkung des Höchstrechnungszinses hat auf die gesetzliche Rentenversicherung keinerlei (direkte) Auswirkungen, wohl aber auf kapitalgedeckte Systeme wie zum Beispiel die Riester-Rente

Deshalb macht es auch Sinn, soweit wie möglich vorbeugend zu wirken, damit Krisen gar nicht erst ihre volle Schlagkraft entfalten.


Es ist sehr richtig, Eltern, die zur Erziehung ihrer Kinder nicht gearbeitet haben, im Alter nicht im Regen stehen zu lassen. Aber die Finanzierung des Projekts hätte nicht über die Rentenkasse, sondern über Steuergelder laufen sollen.