Bitte richten Sie Ihre Frage direkt an ihn.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Ukrainische Geflüchtete, die die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, haben unter denselben Bedingungen wie alle Berechtigten Zugang zu Leistungen nach dem SGB II. Zu beachten ist lediglich, dass Immobilienvermögen in der Ukraine gerade aus offensichtlichen Gründen kaum verwertet werden und das natürlich nicht über den Außendienst der Jobcenter überprüft werden kann. Außerdem gilt für Geflüchtete aus der Ukraine – wie für alle anderen Antragstellenden auch – die sogenannte Karenzzeit von einem Jahr.
Deutschland unterstützt die Ukraine seit vielen Jahren bei der Reform staatlicher Strukturen, insbesondere bei der Bekämpfung der Korruption. Diese Bemühungen setzen wir trotz des russischen Angriffskrieges entschlossen fort.
Ein Einberufungsbescheid zum Kriegsdienst in der Ukraine hat auf einen Bürgergeldanspruch keinen Einfluss, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.