
Antwort ausstehend von Norbert Glamann parteilos



Wird gegen geltendes Recht verstoßen, ist es Aufgabe der Polizei einzugreifen. Dies gilt vor allem, wenn es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommt. Verbote oder Auflösungen von Versammlungen sollten jedoch immer das letzte Mittel sein.
Demonstrationsrecht.