Antwort 04.05.2023 von Isabel Mackensen-Geis SPD
Grundsätzlich gesprochen, ist die Verwendung des Entlastungsbeitrags für eine 24-Stunden-Pflege möglich, jedoch an die Zulassung des Anbieters geknüpft
Grundsätzlich gesprochen, ist die Verwendung des Entlastungsbeitrags für eine 24-Stunden-Pflege möglich, jedoch an die Zulassung des Anbieters geknüpft