
Vorab möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Für die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung hat der Bund nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz.
Vorab möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Für die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung hat der Bund nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz.
Für die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz - demzufolge ist der Bund für Regelungen betreffend den Aufgabenbereich der Zivilen Verteidigung zuständig.
Die Waffen mit entsprechender Technik nachzuverfolgen, wäre zu gefährlich. Deshalb müssen wir uns auf die Aussagen der ukrainischen Regierung verlassen, die uns spiegeln, dass der Großteil des gelieferten Materials wie geplant die Bestimmungsorte in der Ukraine erreicht.
Russland hat diesen Krieg einseitig und grundlos begonnen.
Ich bin überzeugt, dass hier Deeskalationen hilfreicher sind als militärische Drohgebärden.