Antwort 15.09.2020 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Wie sich aber mittlerweile abzeichnet, herrschten darüber hinaus beim BMG und den von ihm beauftragten Dienstleistern irritierende Zustände (...)
(...) Wie sich aber mittlerweile abzeichnet, herrschten darüber hinaus beim BMG und den von ihm beauftragten Dienstleistern irritierende Zustände (...)
(...) Dass nun derartig viele Masken überschüssig waren, konnte man nicht vorhersehen und ein Überschuss an Masken hielt man für wichtiger, als dass die Grundversorgung nicht gewährleistet ist. (...)
(...) bietet die deutsche Staatsangehörigkeit sehr viele Vorteile (...)
(...) Die Unzulänglichkeit des Gesetzes zur Einziehungsmöglichkeit aller Cum-Ex-Erlöse wurde zurecht moniert (...)
(...) Es sind hier Grundsätze unserer Verfassung betroffen, unter anderem der Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) und die Rechtsstaatlichkeit (Art. 20 Abs. 3 GG) an sich. (...)