Vor dem endgültigen Urteil ist ein Spekulieren über die weitere Parteizukunft müßig.
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Die CDU/CSU nimmt die Einschätzung des Verfassungsschutzes sehr ernst. Gleichwohl sehen wir ein solches Verfahren derzeit kritisch.

Konstruktiv geführter Streit zwischen den demokratischen Kräften im Parlament ist eine wichtige Grundvoraussetzung für die Demokratie.
Das Verbot einer politischen Partei stellt jedoch einen besonders weitreichenden Eingriff in das demokratische Gefüge dar und ist daher rechtlich nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich. Diese rechtlichen Instrumente sollten allerdings immer von der notwendigen politischen Auseinandersetzung getrennt werden.
In unserer Verfassung gibt es zu Recht hohe Hürden für Parteienverbote: Ein Prüfverfahren können nur Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung beantragen. Als Linksfraktion werden wir alles dafür tun, dass dieser längst überfällige Schritt gegangen wird.