Wird es nach dem Verfassungsschutzbericht jetzt eine Prüfung zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die AfD geben?
Die gesamte AfD gilt als gesichert rechtsextremistisch. Das hat das Bundesamt für Verfassungsschutz am vergangenen Freitag erklärt. Damit ist endlich offiziell, was viele von uns schon lange geahnt haben. Die Entscheidung könnte zu einer ernsten Gefahr für die AfD werden – denn sie macht ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht deutlich wahrscheinlicher.
Viele Politiker*innen haben bislang gezögert, ein Verbotsverfahren zu unterstützen – aus Sorge, es könnte vor Gericht scheitern. Das mehr als tausendseitige Gutachten des Verfassungsschutzes hat die Lage geändert. Die AfD ist auch auf Bundesebene verfassungsfeindlich, so die klare Einschätzung der Expert*innen.
Das ist ein deutliches Signal an die neue Regierung. Sie muss nun einen Antrag für ein AfD-Verbot ausarbeiten und die Erfolgsaussichten prüfen.

Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit dem Verfassungsschutzbericht und der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch.
Die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist ein ernstzunehmendes Signal. Sie bestätigt auf Grundlage umfangreicher Erkenntnisse, dass die AfD – auch in ihrer Gesamtheit – eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt. Umso wichtiger ist es, dass alle demokratischen Parteien daraus die richtigen Konsequenzen ziehen.
Ein Parteiverbotsverfahren ist ein sehr weitreichender Schritt, der an hohe verfassungsrechtliche Hürden gebunden ist. Diese Hürden wurden durch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit bewusst gesetzt – unter anderem, um zu verhindern, dass Parteien allein aufgrund ihrer politischen Positionen verboten werden können. Deshalb gilt: Auch eine gesicherte rechtsextremistische Einstufung durch den Verfassungsschutz allein führt nicht automatisch zu einem Parteiverbot.
Die CDU/CSU nimmt die Einschätzung des Verfassungsschutzes sehr ernst. Gleichwohl sehen wir ein solches Verfahren derzeit kritisch. Nicht zuletzt, weil ein gescheitertes Verbotsverfahren der AfD am Ende politisch eher nutzen als schaden könnte. Die Union setzt daher vorrangig auf politische Auseinandersetzung und eine konsequente Abgrenzung: Keine Zusammenarbeit mit der AfD, kein Platz für relativierende Töne, klare Brandmauer.
Zugleich ist es Aufgabe der Bundesregierung auch in Zusammenarbeit mit Bundestag und Bundesrat die rechtlichen Voraussetzungen und Erfolgsaussichten eines möglichen Verbotsantrags sorgfältig zu prüfen. Wenn eine solche Prüfung auf Grundlage des über 1.000-seitigen Gutachtens des Verfassungsschutzes eingeleitet wird, wird sich die Union dieser verantwortungsvollen Debatte nicht verweigern. Entscheidend ist aber: Die Demokratie muss durch kluge Politik gestärkt werden – nicht allein durch juristische Verbote.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre
Anja Weisgerber