Antwort 19.04.2021 von Johann Saathoff SPD
(...) Das Bundeskabinett hat sich darauf verständigt, dass zwischen März und Oktober kurzfristig Beschäftigte, vor allem ausländische Saison-Arbeitskräfte, bis zu 102 Tage beschäftigt werden können. (...)
(...) Das Bundeskabinett hat sich darauf verständigt, dass zwischen März und Oktober kurzfristig Beschäftigte, vor allem ausländische Saison-Arbeitskräfte, bis zu 102 Tage beschäftigt werden können. (...)
(...) eine Verlängerung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung von Erntehelfern auf 102 Tage auf den Weg bringen wollte. (...)
(...) Mit der Änderung der Arbeitsschutzverordnung liegt nun eine Verpflichtung für Unternehmen vor, den Beschäftigten entweder ein- oder zweimal pro Woche einen Coronatest zur Verfügung zu stellen. (...)
(...) Hinter der Jobgarantie steht die Idee, dass es sinnvoller ist, eine sinnvolle Arbeit zu finanzieren (...)