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Frage von Tilman G. •

Frage an Matthias Zimmer von Tilman G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Zimmer,

in der 206. Sitzung des Deutschen Bundestages wurde der Gesetzentwurf zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze, auch mit der Zustimmung Ihrer Fraktion, angenommen. Dadurch wurde dem SGB IV folgender § 130 angefügt:

„Einnahmen aus Tätigkeiten als Ärztin oder Arzt in einem Impfzentrum im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung oder einem dort angegliederten mobilen Impfteam sind in der Zeit vom 15. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 nicht beitragspflichtig […].“

Der Bundestag wurde in einem Antrag des Landes Berlin im Rahmen des Beschlusses des Bundesrates vom 12. Februar 2021 gebeten zu prüfen, ob „die Beitragspflicht in der Sozialversicherung in derselben Weise auch für die Tätigkeiten als Apothekerin oder Apotheker […] gemäß dem neuen § 130 SGB IV entfallen kann“.

Meines Wissens ist es nicht zu einer solchen Prüfung gekommen, geschweige denn einer Ergänzung des § 130 SGB IV. Wie ist diese Ungleichbehandlung zu begründen? Laut Gesetzentwurf ist „die Regelung […] auf Ärztinnen und Ärzte beschränkt, da es sich hierbei um einen besonderen Personenkreis handelt, welcher immer einem berufsständischen Versorgungswerk zugeordnet ist und bereits zu einer großen Zahl nicht der Sozialversicherungspflicht unterfällt […]“.

Dies gilt im gleichen Maße für ApothekerInnen, welche für eine effiziente fachgerechte Aufbereitung bzw. Verabreichung der Impfstoffe und der teilweise vor der Entnahme der Impfdosis nach sehr konkreten Herstellervorgaben nötigen Rekonstitution unabdingbar sind.

Sehen Sie eine Erweiterung des § 130 SGB IV auf das pharmazeutische Personal sowohl im Sinne der Allgemeinheit als auch im Sinne der Gleichbehandlung geboten? Falls nicht: mit welcher Begründung rechtfertigen Sie diese Benachteiligung eines Heilberufes, welcher dieses Jahr zum achten Mal in Folge von der Bundesagentur für Arbeit als Engpassberuf eingestuft wurde?

Mit freundlichen Grüßen
Tilman Groß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Groß,

das Prozedere liegt nun schon einige Zeit zurück und ich muss ganz ehrlich gestehen, da ich im Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages mit völlig anderen Themen betraut bin, kann ich Ihnen an dieser Stelle keine Auskunft im Detail geben. Ich bin mir jedoch sicher: es gab gute Gründe, so zu entscheiden und zu verfahren.

Sollten Sie weitere spezifische fachliche Fragen haben, würde ich Ihnen empfehlen, sich mit den zuständigen Gesundheitspolitikern unserer Fraktion in Verbindung zu setzen.

Beste Grüße

Matthias Zimmer