Ich kann über gesetzliche Änderungen nicht entscheiden, aber grundsätzlich sollte jedes Instrument geprüft werden, das helfen kann, demokratische Strukturen zu stärken und Menschen mit extremistischem Gedankengut frühzeitig entgegenzuwirken.
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Stellungnahme zum Thema: Beschäftigung von Mitarbeitern im Bayerischen Landtag mit Parteizugehörigkeit der AfD
Zur Frage nach der rechtlichen Grundlage für die Zurückweisungen an den Grenzen habe ich mich hier klar geäußert: https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-1472696.html
Ein Parteiverbotsverfahren ist kein politisches, sondern ein rechtsstaatlich klar geregeltes Instrument zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Gleichzeitig ist mir völlig klar: Ein Verbot würde die tieferliegenden gesellschaftlichen Probleme nicht lösen.
Das AfD-Gutachten unterstreicht, dass die Vorbehalte gegen die Partei gerechtfertigt sind. Für ein Verbot liegen m.E. die Voraussetzungen weiterhin nicht vor.
Unter folgendem Link finden Sie die aktuelle Debatte zum Thema Parteiverbot der AfD.