Sehr geehrter Herr Jäckel, Wie wird nach der Feststellung des BND, dass die AfD als gesichert rechtsextrem gilt, verhindert, dass Parteimitglieder für den bayerischen Landtag arbeiten.

Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihr Nachricht vom 12. Juni 2025 hinsichtlich der Frage, ob nach der Feststellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), dass die AfD als gesichert rechtsextrem gilt, verhindert wird, dass Parteimitglieder für den Bayerischen Landtag arbeiten.
Mit solch einem Gedanken hat sich bereits Herr Prof. Dr. Tristan Barczak, LL.M in seinem im Jahre 2024 veröffentlichen Rechtsgutachten hinsichtlich der Einführung einer „Extremismusklausel“ im Bayerischen Parlamentsrecht befasst. Das Gutachten wurde damals von der Bayerischen Landtagspräsidentin Ilse Aigner mit der Frage, ob die Erstattung von Vergütungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten oder Fraktionen, die ein verfassungsfeindliches Handeln aufzeigen, rechtskonform verweigert werden kann, in Auftrag gegeben.
Nachdem solch eine Klausel unter anderem nicht mit dem Bayerischen Abgeordnetengesetzt (BayAbgG) übereinstimmt, bedarf es eine Gesetzesänderung.
Zurzeit wird der Vorschlag zur Gesetzesänderung, um die Einführung der „Extremismusklausel“ zu ermöglichen, von den einzelnen Fraktionen geprüft. Sollte diese Klausel in Kraft treten, wird sich dies unmittelbar auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bayerischen Landtags mit einer Parteizugehörigkeit der vom BfV als rechtsextrem eingestuften Parteimitglieder der AfD auswirken.
Ich gehe davon aus, dass es in den kommenden Monaten zu entsprechenden Veränderungen kommen wird.
Freundliche Grüße
Andreas Jäckel
Mitglied des Bayerischen Landtag