Antwort 29.04.2022 von Marco Buschmann FDP
Sollte ein Richter bei der Entscheidung einer Rechtssache vorsätzlich und zugunsten oder zum Nachteil einer Partei das Recht falsch anwenden, macht er sich gemäß § 339 StGB strafbar
Sollte ein Richter bei der Entscheidung einer Rechtssache vorsätzlich und zugunsten oder zum Nachteil einer Partei das Recht falsch anwenden, macht er sich gemäß § 339 StGB strafbar
Zur Integration von Menschen mit Behinderung oder Krankheit in den allgemeinen Arbeitsmarkt besteht ein breites Spektrum an gesetzlichen Fördermöglichkeiten.
Das kann ich Ihnen nicht beantworten, bisher hat anscheinend niemand eine erstellt.
Aussagen über Wirksamkeit der Impfstoffe oder die Häufigkeit von Nebenwirkungen lassen sich daraus nicht ablesen.
Eine Anhebung der Steuersätze in der derzeitigen Situation würde die Inflation signifikant nach oben treiben
Nein zur Südtangente und zum Ennertaufstieg