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Die Anstellungsverträge mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern und der Vorstände der Hamburger öffentlichen Unternehmen werden von den jeweiligen Aufsichtsräten geschlossen, in denen jeweils nur Vertreterinnen und Vertreter des Senats, nicht aber Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft vertreten sind.
Den Anstellungsvertrag kenne ich nicht - die Vertragsparteien werden diese Regelung vereinbart haben.
aus meiner Sicht ist es in erster Linie wichtig, dass die Arbeit von hoher Qualität und zufriedenstellend ausgeführt wird
Der Klimaschutz ist daher nicht nur eine internationale bzw. nationale Aufgabe, sondern muss auch vor Ort in den Städten konsequent umgesetzt werden.