Antwort 31.01.2025 von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Einen Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro hatten Selbständige und Arbeitnehmer*innen mit einem aktiven Dienstverhältnis.
Einen Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro hatten Selbständige und Arbeitnehmer*innen mit einem aktiven Dienstverhältnis.
Meiner Kenntnis nach ist es im Unterschied zu besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben fachwissenschaftlich bislang nicht eindeutig geklärt, ob es sich bei Rechenstörungen um ein diagnostizierbares Phänomen oder um eine Minderleistung im Rahmen einer schulischen Leistungsverteilung handelt.
Wer solche Aufnahmen jedoch bewusst in seinen Räumlichkeiten zur Schau stellt (warum auch immer), darf sich vermutlich über kontroverse Auffassungen dazu nicht wundern - vielleicht sind sie sogar intendiert. Die Würde des Menschen (gleich welchen Geschlechts) ist unantastbar.