Antwort ausstehend von Alexander Dietrich CSU
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Antwort 11.02.2025 von Kerstin Celina BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich bin mehr der "Oldies but Goodies" Typ und würde bei "Layla" nicht mittanzen. Statt dessen lade ich Sie ins Theater ein zu "Ellen Babic" 😀
Antwort ausstehend von Manfred Weber CSU
Antwort 25.07.2022 von Marco Buschmann FDP
Die Grundsätze der Strafzumessung sind in Paragraph 46 Strafgesetzbuch geregelt.
Antwort 27.06.2022 von Astrid Rothe-Beinlich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wer solche Aufnahmen jedoch bewusst in seinen Räumlichkeiten zur Schau stellt (warum auch immer), darf sich vermutlich über kontroverse Auffassungen dazu nicht wundern - vielleicht sind sie sogar intendiert. Die Würde des Menschen (gleich welchen Geschlechts) ist unantastbar.
Antwort ausstehend von Klaus Steiner CSU