Antwort ausstehend von Alexander Dietrich CSU
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Ich bin mehr der "Oldies but Goodies" Typ und würde bei "Layla" nicht mittanzen. Statt dessen lade ich Sie ins Theater ein zu "Ellen Babic" 😀
Die Grundsätze der Strafzumessung sind in Paragraph 46 Strafgesetzbuch geregelt.
Wer solche Aufnahmen jedoch bewusst in seinen Räumlichkeiten zur Schau stellt (warum auch immer), darf sich vermutlich über kontroverse Auffassungen dazu nicht wundern - vielleicht sind sie sogar intendiert. Die Würde des Menschen (gleich welchen Geschlechts) ist unantastbar.