Antwort 20.12.2024 von Thomas Heilmann CDU
Ihre Frage erschließt sich mir nicht. Solange die Polizei rechtskonform handelt, bestehen sowieso keine Schadensersatzansprüche nach der Kontrolle.
Ihre Frage erschließt sich mir nicht. Solange die Polizei rechtskonform handelt, bestehen sowieso keine Schadensersatzansprüche nach der Kontrolle.
Für uns ist es wichtig, dass alle Register gezogen werden, um aktiv gegen Clans und Banden vorzugehen
Die unzureichenden Zulagen für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit stellen tatsächlich ein großes Problem dar, besonders für die Beamtinnen und Beamten, die täglich einen unverzichtbaren Dienst für unsere Gesellschaft leisten – darunter auch die Polizei.
Erstattung Beihilfe Bundespolizei