In wie vielen Fällen haben Ihre grünen Fraktionskolleg:innen in der Legislaturperiode über die Abt. "polizeilicher Staatsschutz" des IM NRW Strafverfolgungsmaßnahmen angeregt bzw. initiiert?
Ist bekannt, in wie vielen Fällen bzw. in welcher fallzahlenmäßigen Größenordnung Ihre grünen Fraktionskolleg:innen bzw. für die Verarbeitung in den Ministerien verantwortliche Minister:innen aus Ihrer Fraktion in der Legislaturperiode über die Abt. "polizeilicher Staatsschutz" des Ministeriums des Inneren NRW polizeil. Strafverfolgungsmaßnahmen (z. B. über LKA, BKA) angeregt u. hierzu strafrechtlich relevante Beschuldigungen oder Verdächtigungen bzw. entsprechende Daten nach JI-Richtlinie übermittelt bzw. abgefragt haben?
Gibt es Zahlen zur Erfolgsquote der so initiierten Überprüfungsmaßnahmen, Beschuldigungen oder Verdächtigungen? Ich habe am 30.4.25 eine ähnliche Frage Ihrer Fraktionskollegin & Ministerin Josefine Paul für das von ihr verantwortete Ministerium gestellt, aber keine Antwort: https://tinyurl.com/7u35sxja
Wissen Sie mehr?
Das MKJFGFI scheint - lt. WDR zu PUA Solingen - Vorgänge in der eigenen Hierarchie sonst aus Zeitungen zu studieren: https://tinyurl.com/3n8kr5z7
Sehr geehrter Herr H.,
grundsätzlich kann jede Person Strafverfolgungsmaßnahmen anregen, indem sie Strafanzeige erstattet oder Informationen über einen möglichen Straftatbestand an Polizei oder Staatsanwaltschaft weitergibt. Abgeordnete und auch Beschäftigte eines Ministeriums können demnach als Privatpersonen auch Strafanzeigen erstatten. Herrin des Strafverfahrens ist allerdings immer die Staatsanwaltschaft. Ein Ministerium oder auch ein Mitglied des Landtages kann keine Ermittlungsmaßnahmen gegenüber der Staatsanwaltschaft anordnen. Eine Prüfungsbitte an die Staatsanwaltschaft bei Erkenntnisgewinn innerhalb eines Ministeriums oder im Rahmen der parlamentarischen Arbeit ist allerdings möglich. Das entspricht aber nicht der Anordnung von Ermittlungs- oder gar Strafverfolgungsmaßnahmen, denn das entscheidet am Ende die Staatsanwaltschaft.
Aufgrund des Gewaltenteilungsgrundsatzes steht es Abgeordneten ferner auch nicht zu, die Arbeit von Ministerien oder von Justizbehörden auf eine solche Weise zu beeinflussen. Polizei und Justiz arbeiten unabhängig, ohne politische Einflussnahme.
Folglich bestehen zu Ihrem Anliegen auch keine Statistiken.
Mit freundlichen Grüßen
Eileen Woestmann

