Sehr geehrter Herr Saathoff, sind Empfänger von Übergangsgebührnissen für den AEZ berechtigt?

Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage. Dazu kann ich Ihnen nur sagen, dass der AEZ an den Anspruch auf Besoldung gebunden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff
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