Sehr geehrter Herr Saathoff, sind Empfänger von Übergangsgebührnissen für den AEZ berechtigt?

Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage. Dazu kann ich Ihnen nur sagen, dass der AEZ an den Anspruch auf Besoldung gebunden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff
Weitere Fragen an Johann Saathoff

In der 21. Legislaturperiode bin ich dort nicht mehr tätig und kann deshalb Ihre Frage leider nicht beantworten.

In diesem Zusammenhang hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart nach meiner Information keine Anhaltspunkte für ein verfolgbares strafbares Verhalten feststellen können.

Antragsberechtigte des Verwirkungsverfahrens sind nach § 36 BVerfGG der Bundestag, die Bundesregierung oder eine Landesregierung, weshalb auch hier eine Einstimmigkeit zwischen allen Koalitionspartnern vorliegen müsste.

Frau Brosius-Gersdorf wurde von der SPD vorgeschlagen und wir stehen weiterhin zu ihr