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Eine interessante Idee. In der Privatwirtschaft sind solche Haftungsklauseln durchaus üblich. Die öffentliche Hand macht davon zu selten Gebrauch.
(...) Die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung ist uns natürlich auch aufgefallen. Zur Klärung des Sachverhalts haben wir hierzu und zu anderen Punkten dem Senat entsprechende Fragen gestellt (Nr. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren für den Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona. (...)
(...) die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens (Planfeststellung) oblag dem Eisenbahnbundesamt (EBA), die Hamburger Behörden waren als Anhörungsbehörden lediglich beteiligt. In der Tat war ursprünglich eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen, davon ist jedoch nach Kenntnisstand der Hamburger Behörden im weiteren Verfahren abgesehen worden. Diese Entscheidung liegt aber m. (...)
(...) Da es sich hier um einen Umbau der Gleisanlagen inkl. Bahnsteigen handelt, ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Insofern stimmen die Veröffentlichungen des Eisenbahnbundesamtes. (...)