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Imke Byl
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Frage von Helga H. •

Frage an Imke Byl von Helga H. bezüglich Umwelt

Hallo,

bitte geben Sie mir eine Antwort zu dieser Frage:
ist es zulässig, dass einem Überschwemmungsgebiet (ÜSG) Flächen entnommen werden zugunsten eines benachbarten (also anderen!) ÜSG, wenn es im „Nachbar-ÜSG“ keine ausreichenden Flächen mehr gibt, um etwas - in eben dieses „zu kleine“ ÜSG - zu bauen … also um das verlorengehende Retentions-Volumen im „Nachbar-ÜSG“ - rein rechnerisch - auszugleichen?

Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen und verbleibe mit freundlichem Gruß
H. H.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau H.,

wir haben uns mit Ihrer Frage an die „Kommunale InfoBörse Hochwasservorsorge (hib)“ gewandt, bekamen dort jedoch die Rückmeldung, dass eine Beantwortung ohne genauere Kenntnis der örtlichen Situation nicht möglich sei. Die sehr freundliche Mitarbeiterin bot jedoch an, dass Sie die Sachlage gerne schildern und Ihre Frage direkt an die InfoBörse stellen dürfen.

Die Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.umweltaktion.de/staticsite/staticsite.php?menuid=196&topmenu=3

Was die Aufgaben der Kommunalen InfoBörse sind, können Sie hier nachlesen: http://www.umweltaktion.de/magazin/magazin.php?menuid=185&topmenu=3

Ein weiterer, möglicher Kontakt wäre die Leitstelle Überschwemmungsgebiete des Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), die Sie unter 0551/5070-452 erreichen. Der NLKWN ist für die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete in Niedersachsen zuständig.

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

Mit besten Grüßen
Imke Byl