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Dirk Kienscherf
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Frage von Peter S. •

Frage an Dirk Kienscherf von Peter S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Kienscherf!

In der Bürgerschaft steht die Entscheidung zum Elbtower an. Aus einer schriftlichen Anfrage des EU-Abgeordneten Martin Schirdewan geht hervor, dass die EU-Kommission das Projekt noch im Hinblick auf das EU-Vergaberecht prüft:

http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/P-8-2018-006345_DE.html

Der stadtentwicklungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion fordert, dass „Unklarheiten beim Vergabeverfahren“ vor einem Beschluss der Bürgerschaft geklärt sein müssen.

https://schnellundaktuell.de/politik/elbtower-rot-gruen-zweifelt-offenbar-an-scholz-projekt/

Unterstützt Ihre Fraktion diese Forderung? Falls ja, welche Schritte sollte der Senat gegenüber der EU-Kommission unternehmen, um deren Prüfungsarbeiten zu beschleunigen?

Könnte es sein, dass die Bedenken der EU-Kommission darin begründet liegen, dass die Stadt sich beim Verkauf der Elbtower-Grundstücke nicht wie ein marktwirtschaftlich handelnder Wirtschaftsbeteiligter verhalten hat, weil laut BILD nicht der meistbietende Bewerber den Zuschlag bekam?

https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/elbtower-plaene-wie-lief-der-deal-mit-dem-oesi-milliardaer-59715974.bild.html

Wenn staatliche Stellen bei Grundstücksverkäufen nicht den höchsten Preis realisieren, also sich nicht wie ein privater Verkäufer verhalten, ist eine staatliche Beihilfe zu vermuten. Dies ergibt sich aus der einschlägigen Bekanntmachung der EU-Kommission (siehe insbesondere die Ziffern 74 & 76):

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/B/beihilfenkontrollpolitik-kom-mitteilung-beihilfebegriff.html

Wenn die Stadt also Grundstücke unter Wert verkauft, dann wäre dies als staatliche Beihilfe für den Erwerber anzusehen, die in Brüssel vorab anzumelden und von dort zu genehmigen ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten meines Wissens lediglich für die Förderung des Wohnungsbaus, der allerdings beim Elbtower nicht vorgesehen ist.

Wissen Sie, ob der Senat dies geprüft hat?

Freundliche Grüße

P. S.

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