Das Mietrecht ist stark reglementiert und komplex, aber soweit ich es verstanden habe, ist es ohnehin nicht erlaubt Menschen fristlos „Zwangszuräumen“ die ihre Mietschulden innerhalb der Schonfrist bezahlt haben. Davon unberührt bleibt eine eventuell ebenfalls ausgesprochene ordentliche Kündigung. Diese halte ich auch in dem von Ihnen beschriebenen Fall für vertretbar.
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