hallo Herr Linnemann, sie lehnen GKV Beiträge auf Mieteinnahmen ab, da viele Vermieter die Vermietung als Eigenvorsorge fürs Alter ansehen. Gilt das Argument nicht erst recht für die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten?
Gilt das Argument nicht erst recht für die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten, die ohne Vertrauensschutz sogar rückwirkend für Altverträge beschlossen wurde und für die Beitragserhebung bei freiwillig GKV Versicherten. Wieso sehen Sie in diesen Fällen keine Ungleichbehandlung?
MfG
Antwort ausstehend von Carsten Linnemann CDU

