Liebe Frau Köktürk, warum gibt es im Sozialgesetzbuch keine Kostenübernahme außerhalb des völlig realitätsfernen Mietrichtwertes für Menschen, die bereits eine Arbeitsstelle sicher haben?
Sehr geehrte Frau Köktürk,
Ich: studierte Lehrkraft, möchte bei einem Bundesamt in der Sachbearbeitung beginnen, Arbeitsvertrag ist bereits unterschrieben, Start wäre der 02.02.26.
Da ich derzeit Bürgergeld beziehe und da heraus möchte, muss ich nach Nürnberg ziehen, um meine Stelle antreten zu können.
Die Mieten in Nürnberg sind dementsprechend hoch, das Jobcenter hat mir telefonisch mitgeteilt, dass 522€ Miete +130 € Nebenkosten gezahlt würden. Für den Preis bekommen sie bei Immowelt 0 Treffer heraus.
Ich habe nach langem Kampf eine Wohnung gefunden, die mit 645 € Miete+130€ NK zu Buche schlägt.
Jetzt verweigert mir das Jobcenter die Zahlung des so wichtigen Mietkautionsdarlehens, ohne das ich den Umzug nicht finanzieren kann. Die Mietkosten müssten auch nur für 2 Monate gedeckt werden, da ich ab dann im Geld wäre. Jetzt heißt es für mich, Job weg und weiter im Bürgergeld verbleiben, bei Fachkräftemangel. Jetzt gibt es nur Verlierer und am Ende ist es für alle teuerer...

