Antwort 11.03.2025 von Sören Pellmann Die Linke
Die Linke hält das Verfahren der Grundgesetzänderung und der Etablierung eines Sondervermögens mit dem Grundgesetz für nicht vereinbar und wird dagegen klagen.
Die Linke hält das Verfahren der Grundgesetzänderung und der Etablierung eines Sondervermögens mit dem Grundgesetz für nicht vereinbar und wird dagegen klagen.
Die SPD ist nicht erst seit der Bundestagswahl am 23. Februar der Meinung, dass es eine Reform der Schuldenbremse braucht und wir dringend investieren müssen.
Wir sorgen für nie dagewesene Investitionen in unsere Verteidigungsfähigkeit. Darüber hinaus gilt: Die Schuldenbremse bleibt.
Zur Migrationspolitik laufen die Koalitionsverhandlungen mit der SPD.
Wir erwarten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.