Zur Besteuerung: Der Rentenbezug erfolgt nach dem Veranlagungsverfahren, während das Einkommen aus der Aktivrente nach dem Lohnsteuerabzugsverfahren erfolgt. Das bedeutet, dass jeder "Aktivrentner" nach seiner bisherigen Lohnsteuerklasse besteuert wird.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 14.11.2025 von Thorsten Frei CDU
Antwort 06.11.2025 von Thorsten Frei CDU
Dementsprechend kann die Aktivrente hier dann auch nicht vorher in Anspruch genommen werden.
Antwort 30.10.2025 von Thorsten Frei CDU
Dies vorangestellt, beantworte ich gerne Ihre konkrete Frage: Laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind begünstigt - damit werden alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Angestellten in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst erfasst.
Antwort ausstehend von Carsten Linnemann CDU
Antwort 28.08.2025 von Bärbel Bas SPD
Die private Altersvorsorge ist eine wichtige Säule der Absicherung im Alter. Dazu können selbstverständlich auch private Investitionen in Aktien gehören.
Antwort 11.08.2025 von Ines Schwerdtner Die Linke
Die Linke lehnt die sog. "Aktienrente" ab, weil sie riskant, intransparent und teuer ist. Wir fordern eine solidarische Erwerbstätigenrente.