Portrait von Thorsten Frei
Thorsten Frei
CDU
99 %
491 / 495 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Herbert M. •

Altivrente - gilt die Aktivrente auch im öffentlichen Dienst?

Sehr geehrter Herr Frei,
gilt die Aktivrente auch im öffentlichen Dienst?

Portrait von Thorsten Frei
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr M.,

Ziel der Aktivrente ist es, Rentnerinnen und Rentnern mit Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze ab dem 1. Januar 2026 zu ermöglichen, Arbeitslohn i.H.v. bis zu 2 000 Euro im Monat steuerfrei zu vereinnahmen. Das sind 24.000 Euro im Jahr. Hinzu kommt noch der Grundfreibetrag i.H.v. 12.906 Euro, so dass ein sozialversicherungspflichtig beschäftigter Rentner 2026 Arbeitslohn von über 36.000 Euro im Jahr steuerfrei vereinnahmen kann.

Dies vorangestellt, beantworte ich gerne Ihre konkrete Frage: Laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind begünstigt - damit werden alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Angestellten in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst erfasst. Entscheiden sich Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung auch über das 67. Lebensjahr hinaus, weiterhin hoheitlich im Beamtenstatus weiterzuarbeiten, können sie aufgrund mangelnder Rentenversicherungspflicht die steuerfreie Aktivrente nicht in Anspruch nehmen. Werden sie hingegen mit Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert und nehmen daraufhin eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung z.B. in der Privatwirtschaft auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente für sich in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Thorsten Frei
Thorsten Frei
CDU

Weitere Fragen an Thorsten Frei