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Bärbel Bas
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Frage von Martin H. •

Warum muss ich eine Quasi-Vermögensabgabe auf meine private Altersvorsorge in Aktien in Höhe von 17,5833 % an das Finanzamt zahlen ? Wird so die private Altersvorsorge gefördert ?

Sie haben sich neulich so geäußert die Rente auch durch die private Vorsorge zu stärken. Das mache ich bereits mit Aktien als Selbstentscheider.

Eine Aktie ist gut gestiegen und soll optisch billiger gemacht werden:

Für eine alte Aktie erhält der Aktionär zwei neue Aktien, statt einer Aktie sind in meinem Depot nun drei Aktien, dabei sinkt der Aktienkurs naturgemäß um den Faktor 3. Insgesamt ist mein Kapital zunächst also theoretisch unverändert. Aber so ist es nicht !

Die beiden neuen Aktien werden nun aber steuerlich als Sachdividende behandelt, mit der Folge dass darauf 25 % Kapitalertragssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abgeführt werden,

das ist ein unbarer steuerpflichtiger Kapitalertragi.S.d.§20Abs.4aS.5EStG .

Dieser Vorgang wirkt wirtschaftlich wie eine Vermögensabgabe auf meine private Altersvorsorge in Höhe von 25 % mal zwei Drittel zzgl. 5,5% Soli. Das sind praktisch 17,5833 % Vermögensabgabe.

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Sehr geehrter Herr H.

vielen Dank für Ihre Frage.

Die private Altersvorsorge ist eine wichtige Säule der Absicherung im Alter. Dazu können selbstverständlich auch private Investitionen in Aktien gehören.

Grundsätzlich gilt: Ein klassischer Aktiensplit ist steuerneutral. Es entstehen dabei keine steuerpflichtigen Einkünfte, die Anschaffungskosten werden lediglich auf die neuen Stückzahlen verteilt. Falls ein Unternehmen jedoch statt eines klassischen Aktiensplits eine andere Form der Kapitalmaßnahme wählt – etwa die Ausgabe von Gratis- oder Bonusaktien aus Gesellschaftsmitteln –, kann die steuerliche Behandlung komplizierter sein. Ob und in welchem Fall tatsächlich Steuern anfallen, hängt von den Details der Maßnahme ab.

Als Bundesministerin für Arbeit und Soziales setze ich mich dafür ein, dass die private Vorsorge neben der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersvorsorge gestärkt wird. Für die von Ihnen aufgeworfene steuerrechtliche Frage empfehle ich Ihnen jedoch, sich direkt an das zuständige Bundesministerium der Finanzen zu wenden – das geht online über https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/Kontaktformular/kontaktformular.html.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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