Aktivrente für Schwerbehinderte Menschen?
Ich kann als schwerbehinderter Mesch (GdB über 50) 2 Jahre früher in die Altersrente gehen.
Ist die gleichzusetzten mit der Regelaltersrente?
Hintergrund ist: gilt für diese Gruppe auch die Aktivrente?
Sehr geehrter Herr H.,
die Altersrente in Verbindung mit einer Schwerbehinderung ist nicht vollständig gleichzusetzen mit der Regelaltersrente, sondern eine besondere Rentenart mit eigenen Voraussetzungen und ggf. Abschlägen. Beide haben auch nicht die gleiche Grundlage. Der Steuerpflichtige muss das 67. Lebensjahr (§ 35 S. 2 SGB VI erreichen oder wenn er vor 1963 geboren wurde, entsprechend früher. § 236a SGB VI ist nicht umfasst von der Regelung. Dementsprechend kann die Aktivrente hier dann auch nicht vorher in Anspruch genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

