Hinzuverdienst-Aktivrente - Ist die Besteuerungsklsse für den Hinzuverdienst über €2000 bereits entschieden?
Sehr geehrter Herr Frei,
ich habe hier Ihre Aussage vom Juli 25 rein kopiert.Meine Frage:
Ist die Besteuerungsklsse für den Hinzuverdienst über €2000 bereits entschieden?
Danke.
mfg
Detlev R.
Sofern die Einkünfte aus der „Aktiv-Rente“ über 2.000 EUR liegen, müssen sie ebenso versteuert werden. Ob dies dann mit Lohnsteuerklasse 6 erfolgt oder eine andere, zielgenauere Lösung möglich ist, gilt es im Gesetzgebungsverfahren zu klären. Es sollten in jedem Fall Nachzahlungen bei der Steuererklärung vermieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
Antwort ausstehend von Thorsten Frei CDU

