Hinzuverdienst-Aktivrente - Ist die Besteuerungsklsse für den Hinzuverdienst über €2000 bereits entschieden?
Sehr geehrter Herr Frei,
ich habe hier Ihre Aussage vom Juli 25 rein kopiert.Meine Frage:
Ist die Besteuerungsklsse für den Hinzuverdienst über €2000 bereits entschieden?
Danke.
mfg
Detlev R.
Sofern die Einkünfte aus der „Aktiv-Rente“ über 2.000 EUR liegen, müssen sie ebenso versteuert werden. Ob dies dann mit Lohnsteuerklasse 6 erfolgt oder eine andere, zielgenauere Lösung möglich ist, gilt es im Gesetzgebungsverfahren zu klären. Es sollten in jedem Fall Nachzahlungen bei der Steuererklärung vermieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
Sehr geehrter Herr R.,
das Bundeskabinett hat die geplante Regelung bereits beschlossen. In dieser Woche behandelt der Bundestag den Gesetzentwurf zur Aktivrente in erster Lesung. Der parlamentarische Abschluss ist so geplant, dass die Aktivrente zum 1. Januar 2026 die gewünschte Anreizwirkung entfaltet.
Zur Besteuerung: Der Rentenbezug erfolgt nach dem Veranlagungsverfahren, während das Einkommen aus der Aktivrente nach dem Lohnsteuerabzugsverfahren erfolgt. Das bedeutet, dass jeder "Aktivrentner" nach seiner bisherigen Lohnsteuerklasse besteuert wird. Singles in der Regel mit Lohnsteuerklasse I und Eheleute mit Lohnsteuerklasse III, IV oder V.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

