Der Fall von Rico K., einem deutschen Staatsbürger, der in Belarus zum Tode verurteilt wurde, hat auch mich tief betroffen gemacht. Nach intensiven diplomatischen Bemühungen wurde er jedoch im Juli 2024 von Präsident Alexander Lukaschenko begnadigt und später im Rahmen eines Gefangenenaustauschs freigelassen.
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Ja, auch für Personen aus Belarus gibt es die Möglichkeit, ein Passersatzdokument ausgestellt zu bekommen.

Sie sprechen tatsächlich den einzigen Fall an, in dem auch zukünftig die Mehrstaatigkeit nicht möglich sein wird: Beschränkungen durch den jeweiligen Herkunftsstaat.

Ausnahmen oder Umgehungen der EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus, wie von Ihnen vorgeschlagen, kann und wird es nicht geben.

Ihre Fragen haben Sie uns bereits am 09.09.2022 und 10.05.2023 gestellt. Diese wurden ausführlich von uns beantwortet.

Da sich Ihre Frage nicht an Frau Rottmann als Bundestagsabgeordnete, sondern als Kandidatin für die Oberbürgermeisterwahl in Frankfurt am Main richtet, möchten wir Sie gern bitten, sich mit Ihrem Anliegen an das Frankfurter Kampagnenbüro zu wenden unter: buero-rottmann@gruene-frankfurt.de.