Antwort 08.04.2025 von Hakan Demir SPD
Beide Wege erfordern Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1, beide Wege erlauben aber auch Ausnahmen, wenn das Sprachniveau aus nachvollziehbaren Gründen nicht erreicht. Dies ist aus meiner Sicht auch richtig.
Beide Wege erfordern Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1, beide Wege erlauben aber auch Ausnahmen, wenn das Sprachniveau aus nachvollziehbaren Gründen nicht erreicht. Dies ist aus meiner Sicht auch richtig.
Das beruht auf einer von allen EU-Mitgliedstaaten einvernehmlich getroffenen Entscheidung.
Asylverfahren und Migration müssen besser und schneller organisiert und die Behöden besser vernetzt werden. Ungewissheit ist eine Belastung für Betroffene.
Es geht uns um die Abschiebung Illegaler oder Straftäter.