Frage von Edin H. • 19.05.2025
Kann ein früherer 6-monatiger Aufenthalt mit Studentenvisum auf die 3 Jahre für die Einbürgerung angerechnet werden, wenn ich 1.5 Jahre(Wehr) weg war und nun seit 2,5 Jahren mit BK in Deutschland bin?
Ich habe mein Studium in Deutschland begonnen, musste aber aufgrund meiner Wehrpflicht in mein Heimatland zurückkehren. Seit dem 31.12.2022 bin ich mit der Blauen Karte zurück in Deutschland und arbeite. Ich habe ein C1-Sprachzertifikat und engagiere mich seit 2020 dauerhaft als freiwilliger Helfer in einem deutschen Verein. Aufgrund des neuen Gesetzesentwurfs bin ich besorgt, ob ich noch reale Chancen habe, die Einbürgerung zu beantragen.