
Ich bin der Auffassung, dass Nebentätigkeiten in bestimmten Fällen sinnvoll sein können – vorausgesetzt, sie stehen in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptaufgabe als Mitglied des Deutschen Bundestages
Ich bin der Auffassung, dass Nebentätigkeiten in bestimmten Fällen sinnvoll sein können – vorausgesetzt, sie stehen in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptaufgabe als Mitglied des Deutschen Bundestages
Als Mitglied des Deutschen Bundestages und Parlamentarische Staatssekretärin im Bereich Landwirtschaft unterliege ich gleich zwei Regelsystemen, die dem Schutz der Integrität des politischen Handelns dienen – und an beide halte ich mich mit größter Konsequenz.
Meine Tätigkeit als Geschäftsführerin der Aeikens & Kraft GbR habe ich mit dem Einzug in den Deutschen Bundestag beendet. Ich bleibe zwar Mitinhaberin des Unternehmens, bin aber nicht mehr im operativen Geschäft tätig und beziehe auch kein Gehalt bzw. erhalte keine Gewinnbeteiligung o.ä.
Um Ihre Frage konkret zu beantworten: Meine Tätigkeiten vereine ich, indem langfristige Planung und die strikte Organisation verschiedener Bereiche - darunter fällt auch mein Privatleben - ineinandergreifen.
triktere Regulierung von etwaigen Interessenkonflikten von Politikern
Die Senatsverwaltung für Finanzen ist gleichzeitig als Beteiligungsverwaltung des Landes Berlin zuständig dafür, die Gesellschafterfunktion für unsere landeseigenen Unternehmen wahrzunehmen. Damit einher geht für mich von Amts wegen die Wahrnehmung verschiedener Aufsichtsratsfunktionen, teilweise sogar in Gesetzen verankert.