Antwort 29.04.2026 von Thorsten Frei CDU
Die Bundesdatenschutzbeauftragte wird nach dem Bundesdatenschutzgesetz vom Bundestag gewählt; ein klassischer, öffentlich ausgeschriebener Bewerbungsweg ist nicht vorgesehen
Die Bundesdatenschutzbeauftragte wird nach dem Bundesdatenschutzgesetz vom Bundestag gewählt; ein klassischer, öffentlich ausgeschriebener Bewerbungsweg ist nicht vorgesehen
Wir haben die Vision eines effektiven digitalen Staates, der zugleich inklusiv ist und Datenschutz und IT-Sicherheit wahrt.
Ihre Suggestivfrage weise ich zurück.
Nach meinen Informationen sollte die LADG Ombudsstelle nach § 14 LADG weiterhelfen können.
Die BfDI kann als öffentliche Stelle gezählt werden.