Für Patientinnen und Patienten, die bislang mit Cannabisblüten behandelt wurden, ist gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt zu prüfen, ob eine Umstellung auf ein erstattungsfähiges Cannabisarzneimittel medizinisch möglich und sinnvoll ist
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Es geht dabei nicht allein um Kostenbegrenzung, sondern auch um eine höhere Standardisierung des Wirkstoffgehalts, wie er bei Fertigarzneimitteln und Rezepturen erreicht werden kann.
Als jemand, der selbst mit dem Tourette-Syndrom lebt, kann ich gut nachvollziehen, wie stark die Erkrankung den Alltag, die Teilhabe und die beruflichen Möglichkeiten einschränken kann.
Leider wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom Deutschen Bundestag mit einer Mehrheit von SPD und CDU verabschiedet.
Aus unserer Sicht ist es richtig, die Leistungen der Solidargemeinschaft auf Arzneimittel zu konzentrieren, deren Wirkstoffgehalt und Dosierung besser kontrollierbar sind.
Ich bin offen für eine Wiedereinführung eines Wassercents in Hessen. Für mich ist aber entscheidend, wie ein solches Instrument konkret ausgestaltet wird.