Ich habe das Tourette-Syndrom. Mir helfen ausschließlich Cannabisblüten. Nun zahlt die GKV nicht mehr. Ich bin arbeitsunfähig. Wie können Sie als Politikerin dies mit Ihrem Gewissen vereinbaren?
Folgende Frage an Sie:
Ich bin 44 Jahre alt und leide seit meiner Kindheit am Tourette-Syndrom.
Diese Krankheit ist eine massive Einschränkung im Alltag. Stellen Sie sich einfach mal vor, dass Ihnen Ihr eigener Körper nicht gehorcht - und dies in jeder Alltagssituation.
Nachdem meine Kindheit und Jugend durch diese schwerwiegende, neurologische und ungenügend erforschte Krankheit die Hölle auf Erden war, konnte ich nun seit mittlerweile fast 10 Jahren dank Cannabisblüten auf Rezept vieles im Leben nachholen, was ich dank Erkrankung nie konnte.
Seitdem die GKV die Therapie mit Cannabisblüten gezahlt hat, ging es in meinem Leben deutlich bergauf.
Nun zahlt die GKV keinen Cent mehr - von heute auf Morgen. Ich beziehe Berufsunfähigkeits-Rente und kann mir die anfallenden Kosten schlichtweg nicht leisten.
Nun bin ich wieder vom Alltag ausgeschlossen, nach Jahrzehnten des Leids.
Sehr geehrter Herr R.,
ich kann gut nachvollziehen, dass Sie die aktuelle Situation als sehr einschneidend erleben – gerade wenn Sie nach Ihrer eigenen Erfahrung durch die Cannabistherapie über viele Jahre eine deutliche Verbesserung Ihrer Lebensqualität erreicht haben.
Seit dem 30. Juli 2026 gelten neue Regelungen für die Versorgung mit medizinischem Cannabis. Cannabisblüten können seitdem grundsätzlich nicht mehr auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass eine medizinisch notwendige Cannabistherapie insgesamt aus der GKV-Versorgung herausfällt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben inzwischen auch klargestellt, unter welchen Voraussetzungen andere cannabishaltige Arzneimittel, insbesondere Cannabis-Extrakte, weiterhin verordnet und von der GKV übernommen werden können:
Für Patientinnen und Patienten, die bislang mit Cannabisblüten behandelt wurden, ist deshalb gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt zu prüfen, ob eine Umstellung auf ein erstattungsfähiges Cannabisarzneimittel medizinisch möglich und sinnvoll ist.
Erlauben Sie mir noch einen Hinweis: Ihre Anfrage habe ich als Abgeordnete des Hessischen Landtags erhalten. Bei den von Ihnen angesprochenen Regelungen handelt es sich um Bundesrecht. Die Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Erstattungsfähigkeit von Cannabisarzneimitteln werden auf Bundesebene getroffen. Der Hessische Landtag hat darauf keinen gesetzgeberischen Einfluss.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Wallmann

