Antwort 05.02.2026 von Thorsten Frei CDU
Grundsätzlich gilt dabei, dass laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit begünstigt sind.
Grundsätzlich gilt dabei, dass laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit begünstigt sind.
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Sehr geehrte Frau I.,