Wann setzen Sie sich dafür ein, dass Abgeordnete und Beamte verpflichtend in die gesetzliche Rente einzahlen und der blockierte Antrag 21/2708 endlich zur Abstimmung ins Plenum kommt?
Sehr geehrter Herr Reichel,
die gesetzliche Rente steht unter Druck. In der Bevölkerung wächst das Unverständnis über die separaten, privilegierteren Altersversorgungen von Abgeordneten und Beamten.
Die Bezüge sind hoch genug, um – wie von der Politik oft für normale Bürger propagiert – eine private Vorsorge zu treffen.
Im November 2025 wurde der Antrag „Bundestagsabgeordnete vollumfänglich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen“ (Drucksache 21/2708) in die Ausschüsse überwiesen. Zudem empfahl die Rentenkommission im Juni 2026 die schrittweise Einbindung von Beamten und Politikern.
Sie sitzen in diesem Ausschuss:
Wie stehen Sie persönlich zu diesem Vorschlag?
Wie bewerten Sie den aktuellen Beratungsstand des Antrags im Ausschuss und werden Sie sich für eine zeitnahe finale Abstimmung im Plenum einsetzen?
Über eine konkrete Antwort abseits von pauschalen Textbausteinen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Georg W.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre konkrete Nachfrage zur Alterssicherung von Abgeordneten und Beamten. Ich halte die Frage, wie wir die Lasten einer langfristig tragfähigen Alterssicherung verteilen, für berechtigt. Dabei dürfen wir auch Abgeordnete nicht aus der Betrachtung herausnehmen.
Zum parlamentarischen Verfahren möchte ich allerdings einen Punkt klarstellen: Der Antrag 21/2708 ist nicht im Ausschuss „blockiert“. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat ihn bereits am 20. Mai 2026 mitberaten. Der federführende Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat seine Beratungen am 25. Juni abgeschlossen und dem Bundestag die Ablehnung des Antrags empfohlen.
In der Sache unterstütze ich den Ansatz, Bundestagsabgeordnete künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Genau dies hat auch die Alterssicherungskommission vorgeschlagen. Die CDU/CSU hat im Ausschuss ausdrücklich erklärt, dass dieser Vorschlag Eingang in die gesetzgeberischen Vorschläge zur Rentenreform finden soll.
Das bedeutet allerdings nicht, dass ich deshalb den Antrag 21/2708 in seiner Gesamtheit für richtig halte. Er verbindet die Einbeziehung der Abgeordneten unter anderem mit einer Verdoppelung der Beitragsbemessungsgrenze und einer zusätzlichen „Beitragsäquivalenzgrenze“. Eine grundlegende Rentenreform sollte aus meiner Sicht nicht über einzelne herausgelöste Maßnahmen erfolgen, sondern als schlüssiges Gesamtkonzept. Genau deshalb wurde der Antrag von CDU/CSU und SPD abgelehnt.
Bei den Beamten ist die Lage differenzierter. Die Alterssicherungskommission schlägt hier nicht die sofortige Überführung aller Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung vor, sondern zunächst, Reformen der gesetzlichen Rente wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Diesen Ansatz halte ich für sachgerecht. Entscheidend ist für mich: Notwendige Veränderungen bei der Alterssicherung müssen nachvollziehbar und fair auf unterschiedliche Gruppen verteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Reichel

