Antwort 16.04.2026 von Thorsten Frei CDU
Entsprechend dem baden-württembergischen Landesbeamtenversorgungsgesetz erhalte ich aus meiner früheren Tätigkeit als Oberbürgermeister eine monatliche Pension ausgezahlt. Diese wird jedoch gem. § 29 AbgG mit der Abgeordnetendiät verrechnet.