Selbstverständlich ist allein das Bundesverfassungsgericht befugt, über ein mögliches Parteiverbot zu entscheiden. Die dafür bewusst hoch angesetzten Hürden des Art. 21 Abs. 2 GG dienen dem Schutz des demokratischen Wettbewerbs und sollen verhindern, dass politische Mehrheiten missliebige Oppositionsparteien ausschalten können.
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Ein Entzug von Ruhegehaltsansprüchen kann daher nicht allein aufgrund politischer Bewertungen erfolgen, sondern setzt klare gesetzliche Voraussetzungen und belastbare Nachweise voraus.
Für Ihre langfristige Perspektive in Deutschland besteht für Sie wie für andere eingewanderte Personen die Möglichkeit, die sogenannte Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung zu bekommen. Dies ist jeweils nach 5 Jahren möglich.
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland bleiben möchten, ist es sinnvoll, sich frühzeitig bei der Ausländerbehörde am Wohnort beraten zu lassen und die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Die Plattform Germany4Ukraine bietet dafür ebenfalls einen guten ersten Überblick:
Eine Rechtsberatung ist an dieser Stelle nicht sinnvoll