Wir nehmen die deutsche Aufnahme ernst und bleiben hier – welche rechtlichen Schritte sichern uns jetzt eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis?
Herr Demir,
ich bin Flüchtling aus der Ukraine und vor etwa fünf Monaten gemeinsam mit meinen Eltern nach Deutschland gekommen, weil mein Vater nicht an der Front dienen wollte. Ich bin inzwischen volljährig geworden und mir gefällt es in Deutschland grundsätzlich gut.
Ich habe keine Absicht, in die Ukraine zurückzukehren, auch wenn dort irgendwann Frieden sein sollte. Deutschland ist für mich wirtschaftlich stabiler und hat ein besseres Sozialsystem. Auch meine Eltern werden hier bleiben, da sie zuvor in der Landwirtschaft gearbeitet haben und dieses schwere Leben nicht mehr zurückhaben möchten. Außerdem benötigt meine Mutter regelmäßig fachärztliche Behandlung.
Wir werden hier bleiben und uns umorientieren, haben aber noch keine konkreten Pläne.
Welche Schritte müssen wir jetzt einleiten, um eine Aufenthaltserlaubnis bzw. die notwendigen Papiere zu bekommen, und an welche Behörden müssen wir uns wenden?
www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/Ukraine/ukraine-node.html
Sehr geehrte Frau F.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift und die Schilderung Ihrer Situation.
Erst einmal zu den praktischen Fragen:
(1) Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine müssen sich nach Ablauf der ersten 90 Tage bei den zuständigen Ankunftsstellen registrieren. In Berlin ist dies das Ankunftszentrum in der Oranienburger Str. 285. Alle Informationen dazu finden Sie hier: https://www.berlin.de/lfu/ankommen/fluechtlinge-aus-der-ukraine/
(2) Anschließend bekommt man seinen Ort zugewiesen, an dem in Deutschland deine Unterkunft und alle weiteren Unterstützungsleistungen bekommt. Dort beantragen Sie dann einen speziell für Menschen aus der Ukraine geltenden Aufenthaltstitel, den sogenannten "temporären Schutz". (https://www.berlin.de/ukraine/ankommen/aufenthaltserlaubnis-online-antrag/) Sie müssen daher kein Asylverfahren führen, um in Deutschland bleiben zu können. Zuständig für Sie ist die lokale Ausländerbehörde (in Berlin: Landesamt für Einwanderung. Nicht zuständig für Sie ist das Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF).
(3) Mit dem temporären Schutz können Sie arbeiten, zur Schule gehen, studieren - grundsätzlich alles, was andere Menschen in Deutschland auch können. Eingeschränkt sind allerdings die Sozialleistungen (die für alle nach dem 1.4.2025 eingereisten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nach dem sogenannten Asylbewerberleistungsgesetz vergeben werden).
Für Ihre langfristige Perspektive in Deutschland besteht für Sie wie für andere eingewanderte Personen auch die Möglichkeit, die sogenannte Niederlassungserlaubnis (dauerhafter Aufenthalt in Deutschland) oder die Einbürgerung (nach einem kurzen Wechsel in einen anderen Titel als den temporären Schutz) zu bekommen. Dies ist jeweils nach 5 Jahren möglich. Grundlegende Voraussetzungen sind Lebensunterhaltssicherung, Sprachkenntnisse, Straffreiheit und ein Bekenntnis zu den zentralen Werten der deutschen Verfassung. Sie haben also gute Möglichkeiten, dauerhaft und gleichberechtigt in Deutschland zu leben.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

