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Sie sprechen ein wichtiges Thema an. Diese Besteuerungslücke wurde viel zu lang ignoriert. Durch die Arbeit der Behörden und die Medien ist es aber inzwischen auch im Fokus des zuständigen Bundesfinanzministeriums und seiner nachgeordneten Behörden angekommen.
Ihre Behauptung weise ich zurück. Wir beschädigen nicht den Ruf von Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht, sondern wir sorgen mit unserer Arbeit dafür, dass die Überparteilichkeit, die breite Akzeptanz und die Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts gewahrt wird.
Im Einzelfall würde dies sicherlich sinnvoll sein können. In der Mehrzahl der Fälle dürften dadurch ungerechtfertigte Bürokratie und unnötige Kosten entstehen, die preissteigernd wirken und zusätzlichen Druck auf dem Immobilienmarkt auslösen dürften.