Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die Mitglieder des Petitionsausschusses üben ihr Mandat nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unabhängig aus. Allein die Art des Mandatserwerbs begründet keinen Ausschluss von der parlamentarischen Befassung.
Sehr geehrter Herr B.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch.de“ eine Frage an mich gerichtet. Dafür danke ich Ihnen.
Ein Parteiverbot allein kann bestimmte politische Einstellungen nicht beseitigen. Dafür braucht es kluge Politik mit Augenmaß – und dafür setze ich mich ein.
Gerade Tierheime leisten unverzichtbare Arbeit, wenn Tiere ausgesetzt oder vernachlässigt werden.