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Georg Kippels
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Frage von Christoph B. •

Sehr geehrter Herr Kippels, angesichts der aktuellen politischen Situation und dem Wahlerfolg der AFD in SA würde ich gerne wissen, warum die CDU bisher noch kein Verbotsverfahren angestrebt hat?

Als Bürger Ihres Wahlkreises mache ich mir starke Sorgen um die Erstarkung der AFD in den letzten Jahren, was gestern mit den besorgniserregenden Wahlergebnissen in SA einen traurigen Höhepunkt erreicht hat. Der Bundeskanzler ist vor einigen Jahren mit dem Versprechen angetreten, die AFD zu halbieren! Seither haben sich die Zustimmungswerte deutschlandweit allerdings immer weiter erhöht. Häufig heißt es in Debatten, man müsse die AFD inhaltlich stellen. Dies scheint in den vergangenen Jahren nicht funktioniert zu haben und im Gegenteil wächst der Zuspruch der Partei trotz des Status gesicherten Rechtsextremismus in SA und z.B. dem Erfolg der bisherigen Politik bzgl. sinkender Asylanträge.

Das aktuelle Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte unter Leitung von Bijan Moini erachtet die Wahrscheinlichkeit eines Verbots der AFD bei einem Antrag als wahrscheinlich. Warum sperrt sich die CDU gegen ein Verbotsverfahren und was ist Ihre Idee, wie Sie die Demokratie schützen wollen?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

ich verstehe Ihre Besorgnis über die Entwicklung der AfD sehr gut. Die zunehmende Radikalisierung und der wachsende Einfluss rechtsextremer Kräfte bereiten auch mir große Sorge. Die Wahlergebnisse sind erschreckend. Wir als Regierungspartei, aber auch alle anderen Parteien der demokratischen Mitte, müssen nachdrücklich gegensteuern, unsere Werte verteidigen und zugleich die notwendigen Reformen zur Stärkung unseres Landes voranbringen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt die AfD aktuell als „Verdachtsfall auf Rechtsextremismus“. Eine solche Einstufung ist jedoch nicht mit den deutlich höheren Anforderungen für ein Parteiverbot gleichzusetzen. Voraussetzung wäre, dass die AfD nachweisbar darauf ausgerichtet ist, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Auch die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines Verbots einzelner Landesverbände ist bislang nicht geklärt.

Die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens sind daher, auch nach Einschätzung des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, derzeit mehr als fraglich. Ein Scheitern könnte der AfD zudem ein verfassungsgerichtliches „Gütesiegel“ verschaffen und ihr einen politischen Märtyrerstatus verleihen. Dieses Risiko halte ich aktuell für nicht vertretbar. Den Vorschlag von Ministerpräsident Hendrik Wüst, eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern zur ergebnisoffenen Prüfung der AfD und möglicher Rechtsfolgen einzusetzen, habe ich daher mit Interesse zur Kenntnis genommen.

Letztlich liegt die Lösung aber in der Bewältigung der politischen und gesellschaftlichen Probleme. Wählerinnen und Wähler müssen durch gute Politik und überzeugende Antworten wieder für die demokratische Mitte gewonnen werden. Ein Parteiverbot allein kann bestimmte politische Einstellungen nicht beseitigen. Dafür braucht es kluge Politik mit Augenmaß – und dafür setze ich mich ein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Kippels

 

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